Forderungsausfalldeckung – was ist das?
Hinter diesem etwas befremdlichen Wort steckt ein wirklich wichtiger Versicherungsschutz!
Stellen Sie sich vor, ein Fußgänger wird von einem Fahrradfahrer angefahren und dabei stark verletzt. Der Fußgänger macht gerichtlich einen Schadenersatz beim Fahrradfahrer geltend. Dieser hat aber keine finanziellen Mittel um die Zahlung zu leisten und auch keine Privathaftpflichtversicherung. In diesem Fall würde der geschädigte Fußgänger auf seiner Schadenersatzforderung sitzen bleiben.
Wie kommt hier nun die Forderungsausfalldeckung zum Tragen?
Hat der geschädigte Fußgänger eine Privathaftpflichtversicherung inklusive Forderungsausfalldeckung, stellt die Versicherungsgesellschaft ihn so, als ob der Fahrradfahrer dieselbe Privathaftpflichtversicherung hat wie er selbst und kommt für die Schadenersatzleistung an den Fußgänger auf. Voraussetzung ist, dass der Fußgänger einen rechtkräftigen vollstreckbaren Titel gegen den Fahrradfahrer erwirkt und es ein Privathaftpflichtschaden gemäß Versicherungsbedingungen gewesen ist.
Wir beraten auch gerne zum Thema Privathaftpflicht und Forderungsausfalldeckung.
Euer Radtke-Versicherungsteam